Cover
Titel
Politische Ordnung in der römischen Republik.


Autor(en)
Walter, Uwe
Reihe
Enzyklopädie der griechisch-römischen Antike 6
Erschienen
Anzahl Seiten
IX, 308 S.
Preis
€ 24,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Fabian Knopf, Institut für Geschichtswissenschaft, Technische Universität Braunschweig

Innerhalb der Reihe „Enzyklopädie der griechisch-römischen Antike“ widmet sich der sechste Band von Uwe Walter der politischen Ordnung in der römischen Republik und damit einem der wohl am meisten beforschten Felder der Althistorie. In Anlehnung an C. Meier entscheidet sich W. nachvollziehbarerweise für den Begriff „Ordnung“ als Bezeichnung der inneren politischen Verfasstheit des republikanischen Roms, auch wenn er anderen Begrifflichkeiten wie „Verfassung“ eine inzwischen elastischere Verwendungsweise attestiert, die eine rein an der Moderne orientierte Begriffskonzeption zunehmend hinter sich lässt (S. 2).

Dem reihenspezifischen Aufbau folgend teilt sich das Buch in eine knappe historische Darstellung der Republik (I), einen umfassenden Forschungsüberblick (II) und eine systematisch geordnete sowie sehr breit angelegte Bibliographie (III). Die innere Struktur der einzelnen Teile folgt den dem Forschungsgegenstand inhärenten Kategorien von Magistratur, Senat und Volksversammlungen. Weite Passagen widmen sich demzufolge – wahlweise aus dem Blickwinkel der historischen Genese oder ihrer Bewertung in der Forschung – dem Verhältnis dieser Triade. Dabei werden sowohl wesentliche soziale Bausteine wie Patronagesystem (Kapitel I 3.3) oder die Macht der Hausväter (Kapitel I 3.2) als auch die römische Herrschaftsorganisation der äußeren Verbündeten inklusive der militärischen Stärke (Kapitel I 3,4–5) als Vorbedingungen für das Funktionieren und die Entwicklung der Institutionen diskutiert. Dem „politischen Leben“ außerhalb dieser Entitäten wie beispielsweise dem Theater wird hingegen weit weniger Platz eingeräumt (vor allem Kapitel I 4.3.4). Als Schwungrad der Stoffbearbeitung fungiert für den Autor T. Mommsens Römisches Staatsrecht, auf das als eine Art „Urtext“ über die drei genannten Institutionen passim Bezug genommen wird und die folgenden Forschergenerationen bis in unsere Zeit hinein (sicher nicht ganz unbegründet) als Anmerkungen dazu erscheinen lässt.

Neben der eingehenden und facettenreichen Vorstellung dieser Triade bilden Überlegungen zur relativen Stabilität der republikanischen Ordnung einen wesentlichen Schwerpunkt. Innerhalb dieses Angelpunktes würdigt W. immer wieder die Flexibilität der Römer im Umgang mit ihrer politischen Ordnung (bes. Kapitel I 6 und II 6), wobei neben der Anpassungsgabe der politisch handelnden Akteure auch die Grenzen der Anpassungsgabe sowie „eskalierende Störungen“, die die Ordnung bis fast zum Zerreißen anspannten, qualitativ umfänglich behandelt werden. W.s Grundtenor ist hierbei, dass die Nobiles lange auf Konsens und Aushandlungsprozesse im Konfliktfall setzten und das Verabschieden verbindlicher Gesetze nur als ultima ratio zur Konfliktregulierung in Anschlag gebracht wurde. Mit anderen Worten gelang es, „den Akteuren Anreize zu geben, sich zu exponieren und immer wieder Mittel und Wege zu finden, um sowohl gemeinsam als auch im Wettbewerb die eigenen Ziele durchzusetzen“ (S. 96). Der aristokratische Grundkonsens des Aushandelns löste sich im Verlauf der späten Republik zusehends auf und es sei daher auch nicht verwunderlich, dass es nun zu „Gesetzgebungsorgie(n)“ (S. 85) zum Zwecke der klaren Fixierung und Sichtbarmachung politischer Spielregelung gekommen sei. Hinzu kam, dass ein immer vorhandenes Gewaltpotential, das aber für lange Zeit innerhalb des städtischen, politischen Alltags weitestgehend unter Quarantäne stand, sich nun stärker aktualisierte. Es dürfte W. uneingeschränkt beizupflichten sein, dass die lange vorherrschende Flexibilität der Nobiles im sozio-politischen Umgang miteinander ein wesentlicher Teil des römischen Erfolgsgeheimnisses gewesen sein dürfte. Wenn hier das Äußern einer losen Idee erlaubt ist, könnte man nun danach fragen, welche Rolle diese Flexibilität bei der Transformation der Republik zum Prinzipat spielte. Möglicherweise war nicht nur das zunehmende Fading der Flexibilität problematisch, sondern auch gerade die Gewissheit einzelner handelnder Akteure, dass die anderen die eigenen Leistungen (natürlich nicht zuletzt zum Wohle des res publica), ganz gleich wie und auf welchem Wege sie errungen wurden, schon irgendwie akzeptieren würden. Letztlich dürfte auch das Gewähren von „Extrawürsten“ für einzelne Nobiles1, die ja als Ausweis der Flexibilitätsbereitschaft gewertet werden konnten, diese zugleich arg strapaziert haben. Möglicherweise führte dies bei einzelnen Akteuren wie etwa Caesar zu einer überdrehten Flexibilitätserwartung hinsichtlich des Senats und seiner Aushandlungsqualitäten. Dies bedürfte aber freilich einer weiterführenden Prüfung.

Wie eingangs erwähnt widmet sich Teil II dem Forschungsüberblick, der themenbedingt mehr Schreibraum einnimmt als Teil I. Die Stoßrichtungen der Forschungen mit all ihren Verästelungen konzise, aber nicht unterkomplex, darzustellen, so wie W. es getan hat, nötigt allerhöchsten Respekt ab. Die Forschungslandschaft wird sowohl räumlich wie zeitlich als auch substantiell ausführlich abgebildet. So werden sowohl anglo-, franco-, germano- und italophone Forschungsbeiträge und -traditionen vorgestellt als auch Forschungskontroversen seit dem 19. Jahrhundert abgehandelt. Darüber hinaus erhält der/die Leser/in nicht nur tiefe Einblicke in rechtliche und „verfassungstechnische“ (allen voran die Demokratiedebatte) Diskussionen, sondern wird auch mit dem neueren Forschungsschwerpunkt der politischen Kultur der römischen Republik intensiv vertraut gemacht.

Es beeindruckt, wie W. auf verhältnismäßig wenigen Seiten einen fundamentalen Einblick auf ein derart umfangreiches wie intensiv erforschtes Feld erarbeitet. Dass seine Darstellung zudem äußerst wortgewandt (sowie manchmal auch -gewaltig) und zuweilen ein Schmunzeln provozierend (so. z.B. wenn er F. Millar eine „Freude an Nonkonformismus“ und „Widerwillen gegen teutonische Systematik“ attestiert [S. 197]) niedergeschrieben ist, rundet den gewinnbringenden Gesamteindruck dieser Lektüre ab. Dass dies nicht nur für Studierende und/oder Lehrende (die Hauptadressaten dieser Reihe) der Fall sein dürfte, liegt daran, dass W. auch Leerstellen der Forschung benennt und weitere Überlegungen bzw. Untersuchungen anregt (z.B. S. 121, 219, 221). Was in Anbetracht des Zielpublikums zu bedauern ist, ist der reihenbedingt zurückhaltende Einsatz von Quellen. Dessen ungeachtet sollte das Buch zweifelsfrei zum Standardrepertoire eines jeden Proseminars zur römischen Republik gehören.

Anmerkung:
1 M. Jehne (Caesar, 3. Aufl., München 2004, S. 38) hat in diesem Zusammenhang Pompeius einmal als „personifizierte Extrawurst“ bezeichnet, dessen Karriere in vielerlei Hinsicht geradezu auf Normabweichungen und damit auf einer flexiblen Auslegung der Ordnung fußte. Warum hätte ein Konkurrent wie Caesar nicht dieselbe oder gar noch ein höheres Maß an Flexibilität erhoffen können? Die elastische Handhabung der Ordnung provozierte somit womöglich auch immer neue Dehnungserwartungen. J. Timmer (Die Ankündigung eines Normbruchs. Caesar und der Kriegsrat im Winterlager von Aduatuca, in: K.-J. Hölkeskamp / J. Hoffmann-Salz / K. Kostopoulos / S. Lentzsch (Hrsg.), Die Grenzen des Prinzips. Die Infragestellung von Werten durch Regelverstöße in antiken Gesellschaften, Stuttgart 2019, S. 209–225) konnte allerdings kürzlich plausibel machen, dass Caesar auf das politische Verfahren der Konsensfindung (und somit auch auf einen flexiblen politischen Umgang der Nobiles untereinander) zu Lasten der „besten“ Entscheidung generell keinen größeren Wert mehr gelegt zu haben scheint. Seine „clementia-Politik“ indes lässt aber auch die Interpretation zu, dass Caesar auf die (wenn auch späte) Akzeptanz seiner Leistungen und übergeordneten Stellung bei seinen alten politischen Kontrahenten nach wie vor hoffte; mit anderen Worten auf eine Rückbesinnung jener auf das Flexibilitätsprinzip.

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